Die Häuser an der Wasserstrasse 21–39 gehen auf den 1.1.2016 im Baurecht an die Wohngnosseschaft Gnischter über. Die Verträge wurden am 18.11.2015 unterschrieben. Damit sind 42 1–4 Zimmer-Wohnungen vor dem Abbruch gerettet und können zu günstigen Mietzinsen den BewohnerInnen zur Verfügung gestellt werden. Diese werden als GenossenschafterInnen die Häuser in weitgehender Selbstverwaltung renovieren und bewohnen.
Im Frühling 2011 waren an vielen Häusern in der Stadt Transparente zu sehen, die forderten: „Kein Abriss an der Wasserstrasse“ oder „Wasserstrasse erhalten“. Der Verein Wasserstrasse, der sich aus BewohnerInnen der Häuser und deren FreundInnen zusammensetzt, lancierte damals die Kampagne zum Erhalt der vom Abbruch bedrohten acht Häuser. Die Kampagne richtete sich auch gegen die Veränderungen der letzten 15 Jahre im Quartier St. Johann. Mit dem Bau des Novartis Campus und vielen Neubauten entlang der Nordtangente verteuerten sich die Mieten auch vieler älterer Liegenschaften, was zur Verdrängung einkommensschwacher BewohnerInnen führte. Der Verein wandte sich gegen dieses Verständnis von „Quartier-Aufwertung“. In der Wohngnosseschaft Gnischter fand der Verein für den Erhalt der Häuser eine Partnerin und trat im Herbst 2011 in Verhandlungen mit Immobilien Basel-Stadt. Diese waren bereit, eine Absichtserklärung zur Übergabe der Häuser im Baurecht an eine bestehende Genossenschaft zu unterzeichnen. Es brauchte in der Folge viel Geduld, da die Erweiterung des Schulhauses Volta geklärt werden musste, sich die IWB über die Weiterentwicklung ihres Heizkraftwerkes Volta Gedanken machen mussten und über die Zukunft des sich dort befindenden Öllagers entschieden werden musste. Diese Entscheide mündeten im Bebauungsplan Volta Ost, der im März 2015 vom Grossen Rat verabschiedet wurde. Damit war der Weg frei zur Ausarbeitung der Baurechtsverträge, die nun am 18.11.2015 unterzeichnet werden konnten.
Nun kann mit der Renovation der Häuser begonnen werden. Gleichzeitig werden sich die BewohnerInnen als Hausgruppen organisieren, um die Planung und das Zusammenleben in weitest möglicher Selbstverwaltung vorzubereiten. Die Baurechtsverträge enthalten verschiedene Bedingungen, die die Mietverhältnisse direkt betreffen: So sollen die Mietzinse möglichst günstig gehalten werden, was einen sehr bescheidenen Ausbau bedingt. Zudem sehen sie die Residenzpflicht vor, d.h. die BewohnerInnen müssen in der Wohnung an der Wasserstrasse wohnen und angemeldet sein. Der Baurechtsvertrag umfasst die Häuser 21–37, für das Haus 39 wurde lediglich ein Vertrag über fünf Jahre vereinbart, da die definitiven Entscheide über die Schulhauserweiterung noch nicht gefallen sind. Wir hoffen sehr, dass auch dieses Haus in fünf Jahren mittels ordentlichen Baurechtsvertrags an die Wohngnosseschaft Gnischter übergeht.
Der Verein Wasserstrasse und die Wohngnosseschaft Gnischter freuen sich sehr, dass es gelungen ist, die Häuser vor dem Abbruch zu retten. Diese Erfahrung zeigt, dass es sich lohnt, sich für den Erhalt von günstigem Wohnraum einzusetzen und dass Genossenschaften die dafür geeignete Organisationsform sind.
18.11.2015, Daniel Gelzer